ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER VERANSTALTER Mit dem Erwerb dieser Eintrittskarte unterwirft sich der Erwerber und Eintrittskarteninhaber den nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters: 1. Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder Erziehungsberechtigten Zutritt. Jugendliche ab 16 haben ohne schriftliche Einverständniserklärung mit Unterschrift eines Erziehungsberechtigten bis 24 Uhr Zutritt. Es gilt das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit! 2. Die Veranstalter haben keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge und Inhalt der einzelnen Darbietungen. 3. Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. 4. Das Mitbringen von Glasbehältern, Flaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen (auch Äxte, Baseballschläger, Motorsägen usw.) ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis vom Festivalgelände. Beim Einlass zum Konzertgelände findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen 5. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten. 6. Das Mitbringen von Tonbandgeräten und professionellen Foto-, Film-, Video- und Digitalkameras ist grundsätzlich nicht gestattet. Ton-, Film-, Digital- und Videoaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt. Erlaubt sind einfache Digitalkameras ohne wechselbare Objektive (keine Profiausrüstung, keine Filmkameras). 7. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besucher, die im abgesperrten Bereich ohne entsprechende Legitimation angetroffen werden, des gesamten Festivalgeländes zu verweisen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. 8. Bei Verlassen des Festivalgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Wiedereintritt nur mit gültigem Eintrittsarmband. 9. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber und/oder Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande. 10. Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei Absage der Veranstaltung. Es wird nur der Nennwert der Eintrittskarte erstattet. 11. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. 12. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern. 13. Beim Parken sind die Hinweise der Ordnungskräfte zu beachten. 14. Das Abstellen und Parken des KFZ erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch andere Fahrzeuge, andere Besucher oder sonstige Dritte entstehen. 15. Der Veranstalter haftet nicht für auf dem Konzertgelände verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände. 16. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besucher, die Eigentum des Veranstalters beschädigen oder entwenden, vom gesamten Festivalgelände zu verweisen und dies zur Anzeige zu bringen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. 17. Das Verteilen von Flyern, Promo-CDs, Gratisproben, usw. ist auf dem kompletten Festivalgelände ohne schriftliche Erlaubnis verboten. 18. Der Verkauf und das Feilbieten von Waren (auch Lebens- und Genussmittel) aller Art sind auf dem gesamten Gelände strikt untersagt. 19. Ein gewerblicher Weiterverkauf der Konzerttickets ist nicht gestattet. Die Konzerttickets dürfen nicht zu einem höheren Preis, als dem aufgedruckten Ticketpreis zuzüglich nachgewiesener Vorverkaufsgebühren, die beim Erwerb des Tickets berechnet worden sind, privat veräußert werden. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung zu der jeweiligen Veranstaltung. Die Eintrittskarte verliert ihre Gültigkeit. 20. Der Veranstalter und durch ihn beauftragte Dritte sind berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucher ohne Vergütung für die abgebildeten Personen herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen und zu veröffentlichen. Sämtliche Rechte solcher Aufnahmen liegen beim Veranstalter und sind durch ihn übertragbar. 21. Auf dem Festivalgelände befindet sich ein Infopoint (siehe Geländeplan), der als aktuelle Informationsquelle, Fundbüro und Anlaufstelle für Beschwerden zu nutzen ist. 22. Auf www.rock-bei-kurt.de befinden sich unter dem Punkt Festival-ABC alle notwendigen Informationen (u.a. Geländeplan) für einen problemlosen Ablauf vor Ort. 23. Den Anweisungen des Festivalpersonals sowie der Security ist unbedingt Folge zu leisten. 24. Glas ist auf dem gesamten Festivalgelände verboten!
2024 Rock bei Kurt GbR
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER VERANSTALTER Mit dem Erwerb dieser Eintrittskarte unterwirft sich der Erwerber und Eintrittskarteninhaber den nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters: 1. Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder Erziehungsberechtigten Zutritt. Jugendliche ab 16 haben ohne schriftliche Einverständniserklärung mit Unterschrift eines Erziehungsberechtigten bis 24 Uhr Zutritt. Es gilt das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit! 2. Die Veranstalter haben keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge und Inhalt der einzelnen Darbietungen. 3. Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. 4. Das Mitbringen von Glasbehältern, Flaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen (auch Äxte, Baseballschläger, Motorsägen usw.) ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis vom Festivalgelände. Beim Einlass zum Konzertgelände findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen 5. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten. 6. Das Mitbringen von Tonbandgeräten und professionellen Foto-, Film-, Video- und Digitalkameras ist grundsätzlich nicht gestattet. Ton-, Film-, Digital- und Videoaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt. Erlaubt sind einfache Digitalkameras ohne wechselbare Objektive (keine Profiausrüstung, keine Filmkameras). 7. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besucher, die im abgesperrten Bereich ohne entsprechende Legitimation angetroffen werden, des gesamten Festivalgeländes zu verweisen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. 8. Bei Verlassen des Festivalgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Wiedereintritt nur mit gültigem Eintrittsarmband. 9. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber und/oder Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande. 10. Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei Absage der Veranstaltung. Es wird nur der Nennwert der Eintrittskarte erstattet. 11. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. 12. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern. 13. Beim Parken sind die Hinweise der Ordnungskräfte zu beachten. 14. Das Abstellen und Parken des KFZ erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch andere Fahrzeuge, andere Besucher oder sonstige Dritte entstehen. 15. Der Veranstalter haftet nicht für auf dem Konzertgelände verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände. 16. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besucher, die Eigentum des Veranstalters beschädigen oder entwenden, vom gesamten Festivalgelände zu verweisen und dies zur Anzeige zu bringen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. 17. Das Verteilen von Flyern, Promo-CDs, Gratisproben, usw. ist auf dem kompletten Festivalgelände ohne schriftliche Erlaubnis verboten. 18. Der Verkauf und das Feilbieten von Waren (auch Lebens- und Genussmittel) aller Art sind auf dem gesamten Gelände strikt untersagt. 19. Ein gewerblicher Weiterverkauf der Konzerttickets ist nicht gestattet. Die Konzerttickets dürfen nicht zu einem höheren Preis, als dem aufgedruckten Ticketpreis zuzüglich nachgewiesener Vorverkaufsgebühren, die beim Erwerb des Tickets berechnet worden sind, privat veräußert werden. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung zu der jeweiligen Veranstaltung. Die Eintrittskarte verliert ihre Gültigkeit. 20. D er Veranstalter und durch ihn beauftragte Dritte sind berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucher ohne Vergütung für die abgebildeten Personen herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen und zu veröffentlichen. Sämtliche Rechte solcher Aufnahmen liegen beim Veranstalter und sind durch ihn übertragbar. 21. Auf dem Festivalgelände befindet sich ein Infopoint (siehe Geländeplan), der als aktuelle Informationsquelle, Fundbüro und Anlaufstelle für Beschwerden zu nutzen ist. 22. Auf www.rock-bei-kurt.de befinden sich unter dem Punkt Festival-ABC alle notwendigen Informationen (u.a. Geländeplan) für einen problemlosen Ablauf vor Ort. 23. Den Anweisungen des Festivalpersonals sowie der Security ist unbedingt Folge zu leisten. 24. Glas ist auf dem gesamten Festivalgelände verboten!