ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER VERANSTALTER
Mit
dem
Erwerb
dieser
Eintrittskarte
unterwirft
sich
der
Erwerber
und
Eintrittskarteninhaber
den
nachfolgenden
Vertragsbedingungen des Veranstalters:
1.
Jugendliche
unter
16
Jahren
haben
nur
in
Begleitung
eines
Personensorgeberechtigten
oder
Erziehungsberechtigten
Zutritt.
Jugendliche
ab
16
haben
ohne
schriftliche
Einverständniserklärung
mit
Unterschrift
eines
Erziehungsberechtigten
bis
24
Uhr
Zutritt.
Es gilt das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit!
2. Die Veranstalter haben keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge und Inhalt der einzelnen Darbietungen.
3. Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen.
4.
Das
Mitbringen
von
Glasbehältern,
Flaschen,
pyrotechnischen
Gegenständen,
Fackeln
sowie
Waffen
(auch
Äxte,
Baseballschläger,
Motorsägen
usw.)
ist
generell
untersagt.
Bei
Nichtbeachtung
erfolgt
Verweis
vom
Festivalgelände.
Beim
Einlass
zum
Konzertgelände
findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen
5.
Das
Recht,
den
Einlass
aus
wichtigem
Grund
(gegen
Rückerstattung
des
Nennwertes
der
Eintrittskarte)
zu
verwehren,
bleibt
vorbehalten.
6.
Das
Mitbringen
von
Tonbandgeräten
und
professionellen
Foto-,
Film-,
Video-
und
Digitalkameras
ist
grundsätzlich
nicht
gestattet.
Ton-,
Film-,
Digital-
und
Videoaufnahmen,
auch
für
den
privaten
Gebrauch,
sind
grundsätzlich
untersagt.
Missbrauch
wird
strafrechtlich verfolgt. Erlaubt sind einfache Digitalkameras ohne wechselbare Objektive (keine Profiausrüstung, keine Filmkameras).
7.
Der
Veranstalter
behält
sich
das
Recht
vor,
Besucher,
die
im
abgesperrten
Bereich
ohne
entsprechende
Legitimation
angetroffen
werden, des gesamten Festivalgeländes zu verweisen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.
8. Bei Verlassen des Festivalgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Wiedereintritt nur mit gültigem Eintrittsarmband.
9.
Vertragliche
Beziehungen
kommen
durch
den
Erwerb
der
Eintrittskarte
ausschließlich
zwischen
dem
Erwerber
und/oder
Inhaber
der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.
10. Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei Absage der Veranstaltung. Es wird nur der Nennwert der Eintrittskarte erstattet.
11. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen.
12. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.
13. Beim Parken sind die Hinweise der Ordnungskräfte zu beachten.
14.
Das
Abstellen
und
Parken
des
KFZ
erfolgt
auf
eigene
Gefahr.
Der
Veranstalter
haftet
nicht
für
Schäden,
die
durch
andere
Fahrzeuge, andere Besucher oder sonstige Dritte entstehen.
15. Der Veranstalter haftet nicht für auf dem Konzertgelände verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände.
16.
Der
Veranstalter
behält
sich
das
Recht
vor,
Besucher,
die
Eigentum
des
Veranstalters
beschädigen
oder
entwenden,
vom
gesamten
Festivalgelände
zu
verweisen
und
dies
zur
Anzeige
zu
bringen.
Ein
Anspruch
auf
Rückerstattung
des
Eintrittsgeldes
besteht nicht.
17.
Das
Verteilen
von
Flyern,
Promo-CDs,
Gratisproben,
usw.
ist
auf
dem
kompletten
Festivalgelände
ohne
schriftliche
Erlaubnis
verboten.
18.
Der
Verkauf
und
das
Feilbieten
von
Waren
(auch
Lebens-
und
Genussmittel)
aller
Art
sind
auf
dem
gesamten
Gelände
strikt
untersagt.
19.
Ein
gewerblicher
Weiterverkauf
der
Konzerttickets
ist
nicht
gestattet.
Die
Konzerttickets
dürfen
nicht
zu
einem
höheren
Preis,
als
dem
aufgedruckten
Ticketpreis
zuzüglich
nachgewiesener
Vorverkaufsgebühren,
die
beim
Erwerb
des
Tickets
berechnet
worden
sind,
privat
veräußert
werden.
Ein
Verstoß
gegen
diese
Bedingungen
führt
zum
entschädigungslosen
Verlust
der
Zutrittsberechtigung zu der jeweiligen Veranstaltung. Die Eintrittskarte verliert ihre Gültigkeit.
20.
D
er
Veranstalter
und
durch
ihn
beauftragte
Dritte
sind
berechtigt,
im
Rahmen
der
Veranstaltungen
Bild-,
Ton-
und
Bildtonaufnahmen
der
Besucher
ohne
Vergütung
für
die
abgebildeten
Personen
herzustellen
und
in
jeder
Art
und
Weise
umfassend
in
allen
bekannten
und
zukünftigen
Medien
zu
nutzen
und
zu
veröffentlichen.
Sämtliche
Rechte
solcher
Aufnahmen
liegen
beim
Veranstalter und sind durch ihn übertragbar.
21.
Auf
dem
Festivalgelände
befindet
sich
ein
Infopoint
(siehe
Geländeplan),
der
als
aktuelle
Informationsquelle,
Fundbüro
und
Anlaufstelle für Beschwerden zu nutzen ist.
22.
Auf
www.rock-bei-kurt.de
befinden
sich
unter
dem
Punkt
Festival-ABC
alle
notwendigen
Informationen
(u.a.
Geländeplan)
für
einen problemlosen Ablauf vor Ort.
23. Den Anweisungen des Festivalpersonals sowie der Security ist unbedingt Folge zu leisten.
24. Glas ist auf dem gesamten Festivalgelände verboten!